Zum Inhalt springen
Visania
Japanische Botschaft in Berlin

Japanische Botschaft in Berlin

Botschaft

Visania ist ein unabhängiger Ratgeber und keine offizielle Stelle: Wir sprechen nicht im Namen dieser Einrichtung (Japanische Botschaft in Berlin). Für Termine und Anträge nutzen Sie immer die offizielle Website.

Aufgaben und Zuständigkeit

Die japanische Botschaft liegt in der Hiroshimastraße 6 in Berlin-Mitte. Ihre Konsularabteilung ist für Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuständig; Anträge aus anderen Bundesländern lehnt sie ab. Weitere Vertretungen sind die Generalkonsulate in Hamburg (Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein), Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen), Frankfurt am Main (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland) und München (Baden-Württemberg, Bayern).

Mit deutschem Reisepass reisen Sie für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen ohne Visum nach Japan, etwa für Urlaub, Geschäftsreisen oder Besuche. Ein Visum brauchen Sie vor der Einreise für Arbeit, Studium oder Working Holiday.

Anträge nimmt die Konsularabteilung ohne Termin während der Öffnungszeiten an, persönlich oder durch einen Bevollmächtigten. Auch per Post ist das möglich: Schicken Sie nur Kopien; den Reisepass legen Sie spätestens bei der Abholung des Visums im Original vor. Das Working-Holiday-Visum müssen Sie dagegen persönlich beantragen, ohne Bevollmächtigten. Per E-Mail ist kein Antrag möglich. Sie können den Antrag frühestens drei Monate vor der Abreise stellen; die Bearbeitung dauert mindestens fünf Arbeitstage.

Welche Visa diese Stelle bearbeitet

Ja: Die Stelle nimmt Visumanträge selbst entgegen.

Deutsche brauchen für bis zu 90 Tage kein Visum. Anträge für Arbeit oder Studium nimmt die Konsularabteilung ohne Termin oder per Post an, für Working Holiday nur persönlich.

Antrag bei dieser Stelle

  • Arbeits- und StudienvisumMit Certificate of Eligibility (CoE). Bearbeitung mindestens fünf Arbeitstage.
  • Working-Holiday-VisumNur persönlich, nicht per Post und nicht über einen Bevollmächtigten.

Nicht bei dieser Stelle

  • Visumfreie Einreise (90 Tage)Für Deutsche ist nichts zu beantragen.

Visum Japan

Japan mit deutschem Reisepass: Voraussetzungen, offizielle Gebühr, Bearbeitungszeit und Antrag, zuerst der offizielle Weg.

Visum Japan

Müssen Sie persönlich hin?

In diesen Fällen müssen Sie hin (oder den Antrag einschicken):

  • Sie brauchen ein Visum und wohnen im Amtsbezirk der Botschaft: Kommen Sie ohne Termin während der Öffnungszeiten.
  • Sie holen Ihr Visum ab: Bringen Sie den Reisepass im Original mit.

In diesen Fällen ist das nicht nötig:

  • Sie reisen für bis zu 90 Tage als Tourist nach Japan: Sie brauchen kein Visum.
  • Sie schicken den Antrag per Post: Legen Sie nur Kopien bei, nicht den Reisepass im Original. Für Working Holiday geht das nicht.
  • Sie wohnen in einem anderen Bundesland: Dann ist eines der Generalkonsulate zuständig.

Termin, Öffnungszeiten und Amtsbezirk

Termin

Nicht nötig

Ohne Termin während der Öffnungszeiten, persönlich oder durch einen Bevollmächtigten (Working Holiday nur persönlich).

Ohne persönliches Erscheinen

Möglich

Per Post an die Konsularabteilung, nur mit Kopien; spätestens bei der Abholung des Visums legen Sie den Reisepass im Original vor. Per E-Mail ist das nicht möglich, und für Working Holiday auch nicht per Post.

Amtsbezirk

Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Zuständig für diese Bundesländer: Wenn Sie anderswo wohnen, ist eine andere Vertretung zuständig.
Leistungen
  • Visa für deutsche Reisende
  • Reisepässe und Dokumente für eigene Staatsangehörige
  • Personenstandswesen und Registrierung eigener Staatsangehöriger

Bewertungen von Besuchern

Google-Bewertungen einer offiziellen Stelle vermischen sehr unterschiedliche Anliegen (Angelegenheiten der eigenen Staatsangehörigen ebenso wie Visa) und entstehen oft nach einem Problem. Die Bewertungen geben einen Eindruck davon, was Sie vor Ort erwartet, helfen aber nicht bei der Wahl.

4,7120 Bewertungen bei Google

Was gelobt wird

  • Visum: Viele Bewertungen loben die schnelle Bearbeitung, kurze Wartezeiten und klare Angaben auf der Website.
  • Personal: Vom Sicherheitsdienst bis zur Konsularabteilung beschreiben Bewertungen die Mitarbeiter als freundlich und kompetent.

Zusammenfassung von Visania auf Grundlage der 100 neuesten Bewertungen bei Google.

Häufige Fragen

Brauche ich als Deutscher ein Visum für Japan?

Für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen nicht, etwa für Urlaub, Geschäftsreisen oder Besuche. Für Arbeit, Studium oder Working Holiday brauchen Sie vor der Einreise ein Visum.

Brauche ich einen Termin bei der Botschaft?

Nein. Anträge nimmt die Konsularabteilung ohne Termin während der Öffnungszeiten an, auch über einen Bevollmächtigten. Das Working-Holiday-Visum müssen Sie persönlich beantragen.

Kann ich den Antrag per Post schicken?

Ja, an die Botschaft von Japan, Konsularabteilung, Hiroshimastraße 6, 10785 Berlin. Schicken Sie nur Kopien; den Reisepass legen Sie spätestens bei der Abholung im Original vor. Für Working Holiday ist das nicht möglich, ebenso wenig ein Antrag per E-Mail.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Laut Botschaft mindestens fünf Arbeitstage, wenn alle Unterlagen vollständig und korrekt sind. Der Antrag ist frühestens drei Monate vor der Abreise möglich.

Ist die Botschaft in Berlin für mich zuständig?

Nur wenn Sie in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen wohnen. Anträge aus anderen Bundesländern lehnt die Botschaft ab; dann ist eines der Generalkonsulate zuständig.

Quellen

Japan: weitere Vertretungen in Deutschland

Vor dem Termin: erst das Reiseziel prüfen

Viele Visa werden online beantragt, ganz ohne Konsulat. Jede Reiseziel-Seite erklärt das, mit der offiziellen Website zuerst.

Visum Japan