
Deutscher Reisepass
Visum für Japan?
Nein. Mit deutschem Reisepass reisen Sie für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen ohne Visum nach Japan, etwa für Urlaub, Besuche oder Geschäftsgespräche. Der Aufenthalt lässt sich in Japan auf bis zu sechs Monate verlängern. Sie brauchen einen Reisepass, der für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig ist. Arbeiten dürfen Sie ohne Visum nicht.
Letzte Änderung, . Was sich geändert hat
Visania ist ein unabhängiger Ratgeber und keine offizielle Website. Den offiziellen Antrag stellen Sie auf der Website der zuständigen Regierung.
Sicherheit und Gesundheit: die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.
Das Wichtigste · Visumfreie Einreise (90 Tage)
DEJP
Visum nötig?
Nein
Verfahren: Visumfrei (90 Tage)
- Offizielle Gebühr
- Keine Gebühr
- Offizielle Bearbeitungszeit
- Kein Antrag nötig
- Gültigkeit
- 90 Tage
Benötigte Unterlagen
- Reisepass, gültig für die gesamte Aufenthaltsdauer. Laut Auswärtigem Amt sind auch der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass zulässig, der Personalausweis nicht.
- Reisen Sie nicht mit einem Pass, der als verloren oder gestohlen gemeldet und später wieder aufgefunden wurde: Laut Auswärtigem Amt ist nicht sicher, dass die Meldung des Wiederauffindens den japanischen Grenzbehörden vorliegt. Die Folge können stundenlange Kontrollen bis hin zur Verweigerung der Einreise sein.
- Kurzaufenthalt ohne Erwerbstätigkeit: Urlaub, Besuche oder Geschäftsgespräche. Bezahlte Forschungsaufenthalte und Praktika sind laut Auswärtigem Amt nicht visumfrei.
- Bei der Einreise werden von allen Ausländern ab 16 Jahren Fingerabdrücke und ein Gesichtsfoto erfasst.
- Freiwillig: Einreise- und Zolldaten vorab in Visit Japan Web eintragen, um die Kontrollen schneller zu passieren.
Besonderheiten für den deutschen Reisepass
- Wer länger als 90 Tage bleiben möchte, beantragt vor Ablauf der 90 Tage bei der regionalen Einwanderungsbehörde in Japan eine Verlängerung; Deutsche können so insgesamt bis zu sechs Monate bleiben. Für Erwerbstätigkeit, Studium, Ausbildung oder Aufenthalte von mehr als 180 Tagen brauchen Sie vor der Einreise ein Visum.
- Mehrere visumfreie Aufenthalte aneinanderzureihen, um die Regeln für längere Aufenthalte zu umgehen, ist laut Auswärtigem Amt nicht zulässig. Wer kurz nach der Ausreise erneut ohne Visum einreisen will, riskiert ein Einreiseverbot und muss damit rechnen, bis zur Abschiebung auf eigene Kosten festgehalten zu werden.
- Junge Deutsche können mit einem Working-Holiday-Visum ein Jahr in Japan verbringen und dabei durch Arbeit etwas hinzuverdienen. Das Visum beantragen Sie vor der Reise bei der zuständigen japanischen Auslandsvertretung in Deutschland.
Offizielle Gebühr und Bearbeitungszeit
Sie müssen kein Visum beantragen und keine Gebühr zahlen: Deutschland steht auf der Liste der Länder, mit denen Japan die Visumbefreiung vereinbart hat. Bei der Einreise wird Ihnen ein Aufenthalt von 90 Tagen gewährt. Seit dem 1. Juli 2026 kostet die Ausreisesteuer („International Tourist Tax“) 3.000 JPY; sie ist meist schon im Flugpreis enthalten.
| Visumart | Offizielle Gebühr | Offizielle Bearbeitungszeit | Gültigkeit |
|---|---|---|---|
| Visumfreie Einreise (90 Tage) | Keine Gebühr | Kein Antrag nötig | 90 Tage |
Wo Sie den offiziellen Antrag stellen
Visumfrei, mit dem Reisepass
Kein Visum, keine Gebühr
Sie müssen kein Visum beantragen: An der Grenze genügt der Reisepass, sofern die Bedingungen der Visumfreiheit erfüllt sind.
Schritt für Schritt
- 1Prüfen, ob der Reisepass in gutem Zustand und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig ist.
- 2Freiwillig: vor der Ankunft die Einreise- und Zolldaten in Visit Japan Web eintragen und bei der Kontrolle den QR-Code vorzeigen.
- 3Bei der Einreise den Reisepass vorzeigen, Fingerabdrücke abgeben und ein Gesichtsfoto aufnehmen lassen. Die Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage.
- 4Bei der Ausreise fällt die Ausreisesteuer von 3.000 JPY an; Fluggesellschaft oder Reederei berechnen sie in der Regel schon mit dem Ticket.
Hinweise des Auswärtigen Amts
Das Auswärtige Amt veröffentlicht für jedes Land „Reise- und Sicherheitshinweise“: Sicherheit, Gesundheit, Einreisebestimmungen. Hier das Wichtigste zum Reiseziel Japan in wenigen Zeilen. Maßgeblich ist die offizielle Seite, die sich jederzeit ändern kann: Lesen Sie sie vor der Buchung.
- Sicherheit
- Die Lage ist stabil, die Kriminalität niedrig. Vor Aufenthalten in den evakuierten Gebieten um das Kernkraftwerk Fukushima Daiichi wird gewarnt; andere Landesteile sind aus radiologischer Sicht unbedenklich. In Ausgehvierteln von Tokyo wie Roppongi, Kabuki-cho, Shibuya und Ikebukuro kommt es zu Betrug, Raub und sexuellen Übergriffen, oft nach heimlich verabreichten Drogen: Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt. Japan ist stark erdbebengefährdet; im Spätsommer ziehen häufig Taifune über Süd- und Westjapan, an einigen Vulkanen gelten Sperrzonen.
- Gesundheit
- Für die Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben; die Standardimpfungen nach STIKO, besonders gegen Masern, sollten aktuell sein. Die medizinische Versorgung entspricht europäischem Niveau, viele Krankenhäuser behandeln Ausländer aber nur gegen Vorkasse: Schließen Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Rückholversicherung ab.
- Einreise
- Deutsche reisen für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage ohne Visum ein. Der Reisepass muss für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein und ist immer mitzuführen. Schon der Besitz kleiner Drogenmengen wird bestraft; für die Einfuhr drohen lange Haftstrafen. Bargeld im Wert von mehr als einer Million JPY müssen Sie bei der Ein- und Ausreise anmelden.
Auswärtiges Amt
Offizielle Hinweise lesenLetzte Änderungen
Was sich an den Einreisebestimmungen geändert hat, mit Datum des Inkrafttretens und offizieller Quelle.
Die Ausreisesteuer steigt von 1.000 auf 3.000 JPY. Für Tickets, die bis zum 30. Juni 2026 ausgestellt wurden, gilt weiterhin der alte Betrag.
Häufige Fragen
Wie lange darf ich ohne Visum in Japan bleiben?
90 Tage ab der Einreise. Deutschland gehört zu den Ländern, deren Staatsangehörige den Aufenthalt in Japan auf bis zu sechs Monate verlängern lassen können; den Antrag stellen Sie vor Ablauf der 90 Tage bei der regionalen Einwanderungsbehörde.
Ist Visit Japan Web Pflicht?
Nein. Visit Japan Web ist ein Dienst der japanischen Digitalagentur, über den Sie Einreise- und Zolldaten vorab eintragen und die Kontrollen mit einem QR-Code schneller passieren. Laut Auswärtigem Amt ist die Anmeldung nicht mehr notwendig. Vorsicht vor Apps mit ähnlichem Namen: Die Digitalagentur warnt selbst vor verdächtigen Apps.
Was ist die Ausreisesteuer in Japan?
Die „International Tourist Tax“: Seit dem 1. Juli 2026 kostet sie 3.000 JPY pro Ausreise (zuvor 1.000 JPY). Fluggesellschaften und Reedereien erheben sie, meist schon im Ticketpreis. Für Tickets, die bis zum 30. Juni 2026 ausgestellt wurden, gilt noch der alte Betrag; Kinder unter zwei Jahren zahlen nichts.
Kann ich mit dem Personalausweis nach Japan reisen?
Nein. Laut Auswärtigem Amt brauchen Sie einen Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder einen Kinderreisepass, gültig für die gesamte Aufenthaltsdauer. In Japan müssen Sie den Reisepass außerdem immer bei sich tragen; wer ohne Ausweis angetroffen wird, kann festgenommen werden.
Verlangt die Fluggesellschaft ein Rückflugticket?
Manche Fluggesellschaften verweigern laut Auswärtigem Amt die Beförderung, wenn Sie kein Rück- oder Weiterflugticket innerhalb von 90 Tagen oder ein Visum vorweisen können, auch wenn das nicht der Rechtslage entspricht. Fragen Sie vor der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft nach.
Brauche ich Impfungen für Japan?
Nein, für die Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben. Das Auswärtige Amt empfiehlt aktuelle Standardimpfungen nach STIKO, besonders gegen Masern, und bei längeren Aufenthalten in ländlichen Gebieten eine Impfung gegen Japanische Enzephalitis.
Ist Visania eine offizielle Website?
Nein. Visania ist ein unabhängiger Ratgeber. Die offiziellen Informationen zur Visumbefreiung finden Sie auf der Website des japanischen Außenministeriums, die auf dieser Seite verlinkt ist.
Praktische Ratgeber
So haben wir diese Seite geprüft
Die Einreisebestimmungen stammen von der Regierung des Ziellandes, die Hinweise zu Sicherheit und Gesundheit vom Auswärtigen Amt. Mehr dazu auf der Seite So arbeiten wir.
Offizielle Quellen
- Japanisches Außenministerium – Visumbefreiung für Kurzaufenthalte (auf Englisch)mofa.go.jp
- Japanische Digitalagentur – Visit Japan Web (auf Englisch)services.digital.go.jp
- Japanische Tourismusbehörde (Japan Tourism Agency) – International Tourist Tax, Faltblatt (auf Englisch)mlit.go.jp
- Auswärtiges Amt – Japan: Reise- und Sicherheitshinweiseauswaertiges-amt.de
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Zuletzt aktualisiert
- Verfasst von
- Irena Domingo
- Geprüft von
- Irena Domingo
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